Atlantic Corridor

 

Gemäß EU-Verordnung 913/2010 setzt der Verwaltungsrat zwei beratende Gruppen ein.

Die eine beratende Gruppe setzt sich aus Betreibern und Eigentümern der Terminals mit Zugang zu dem Güterverkehrskorridor zusammen, gegebenenfalls einschließlich der See- und Binnenhäfen – dies ist die „beratende Gruppe Terminals“ oder international „TERMINALS ADVISORY GROUP“, kurz „TAG“. Diese beratende Gruppe kann zu jedem Vorschlag des Verwaltungsrates, der unmittelbare Aus¬wirkungen auf Investitionen und auf den Betrieb dieser Terminals hat, Stellung nehmen.

Die andere beratende Gruppe setzt sich aus Eisenbahnunternehmen zusammen, die den Güter-verkehrskorridor nutzen möchten – dies ist die „beratende Gruppe Eisenbahnverkehrsunternehmen“ oder international „RAILWAY UNDERTAKINGS ADVISORY GROUP“, kurz „RAG“. Analog zur ersten Gruppe kann auch diese beratende Gruppe zu jedem Vorschlag des Verwaltungsrates Stellung nehmen, der unmittelbare Auswirkungen auf Investitionen und auf den Betrieb dieser Eisenbahnverkehrsunternehmen hat.

 

Die Liste der in den beratenden Gruppen vertretenen Gesellschaften wurde auf der Grundlage der bestehenden Verkehre an den einzelnen betrachteten Eisenbahnstandorten erstellt. Je nach Verkehrsentwicklung und/oder bei der Eröffnung neuer Terminals kann sie auf Anfrage ergänzt werden.

In jedem Fall möchte die Geschäftsführung des Atlantic Corridor alle Terminals und Eisenbahn-verkehrsunternehmen, die ein Interesse am Atlantic Corridor haben, zur Teilnahme an den Sitzungen der beratenden Gruppe ermutigen.