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Der Atlantic Corridor bietet eigens für internationale Güterzüge vorgesehene Kapazitäten in Form von vorab vereinbarten Zugtrassen (sog. „Pre-arranged Paths“ oder „PaPs“) und Kapazitätsreserven.
Die PaPs werden über bestimmte Parameter wie Masse, Länge oder Art des Triebfahrzeugs definiert und sind in logischen geografischen Abschnitten organisiert und dargestellt.
Die für einen Jahresfahrplan angebotenen PaPs werden zum Zeitpunkt X-11 veröffentlicht, d. h. spätestens drei Monate vor dem Stichtag für den Eingang von Anträgen auf die Zuweisung von Kapazitäten (X-8), wie in Anhang III zu Richtlinie 2001/14/EG angegeben.
Der C-OSS nimmt Anträge auf die Zuweisung von Kapazitäten von Eisenbahnverkehrsunternehmen und anderen Parteien entgegen und legt dabei die in Richtlinie 2012/34/EU aufgeführte Definition von „Antragsteller“ zu Grunde.
Auf dem Korridor sind drei verschiedene Arten von Trassen vorgesehen, und zwar:
» Trassen, die eine in einem beliebigen Schienengüterverkehrskorridor enthaltene Grenze überqueren und zumindest teilweise über eine PaP verlaufen. Die entsprechenden Anträge sind an den C-OSS zu richten.
» Internationale Trassen, die zumindest teilweise über die Infrastruktur des Atlantic Corridor verlaufen und eine Grenze auf einem beliebigen Schienengüterverkehrskorridor überqueren, für die aber keine PaP beantragt wird. Die entsprechenden Anträge können entweder an den C-OSS oder direkt an die beteiligten Infrastrukturbetreiber gerichtet werden.
» Die nationalen Trassen sind für Züge bestimmt, die auf einem Teil des Korridors verkehren und keine Grenze auf einem Schienengüterverkehrskorridor überqueren. Diese Trassen werden von den Infrastrukturbetreibern festgelegt und verwaltet. Der C-OSS ist dabei nicht beteiligt.
Der C-OSS veröffentlicht den PaP-Katalog in einem IT-Tool namens PCS (Path Coordination System). Dieses Tool wird von Rail Net Europe (RNE) betrieben und steht den Antragstellern für internationale Trassenanmeldungen zur Verfügung.
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Über das Tool PCS können Eisenbahnverkehrsunternehmen und sonstige berechtigte Antragsteller PaPs beantragen und vom C-OSS Antworten zu dem Status ihrer Anträge erhalten.
Für Anträge auf die Zuweisung von Kapazitäten und die Zuweisung von PaPs und Kapazitätsreserven gilt der folgende allgemeine Zeitplan:
X-11 Veröffentlichung der vorab vereinbarten Zugtrassen (Pre-arranged Paths – PaPs) für den Jahresfahrplan (durch den C-OSS)
X-8 Stichtag für die Einreichung von PaP-Anträgen für den Jahresfahrplan (durch die Antragsteller)
X-5 Übermittlung des vorläufigen Trassenangebots für den Jahresfahrplan (durch den C-OSS)
X-4 Stichtag für Kommentare der Antragsteller zu dem vorläufigen Trassenangebot (durch die Antragsteller)
X-3.5 Übermittlung der endgültigen Antworten (durch den C-OSS)
X-2 Stichtag für die nachträgliche Trassenbestellung (durch die Antragsteller) Veröffentlichung der Kapazitätsreserven für Ad-hoc-Trassenanmeldungen (durch den C-OSS)
X ERSTER TAG DES JAHRESFAHRPLANS
C-1 Stichtag für die Einreichung von Ad-hoc-Trassenanmeldungen beim C-OSS (durch die Antragsteller) – nach diesem Stichtag müssen diese Anträge auch bei den beteiligten IBs gestellt werden.
C TAG, AN DEM DER ZUG VERKEHRT
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